Neues Dekret mit Risikozonen und neuen Maßnahmen veröffentlicht 

Nachdem landesweit die Covi-19- Fallzahlen stark ansteigen , hat die italienische Regierung ein neues Dekret veröffentlicht und weitere Maßnahmen für Italien angekündigt. Das neue Dekret sieht ab jetzt Risikozonen vor, die pro Region gelten. Das aktuelle Dekret soll ab 6. November und erst mal bis 3. Dezember gelten. Nun aber zu den Einzelheiten, die hier im Dekret besprochen werden :

Maßnahmen - gültig für alle Regionen : 

  • Maskenpflicht gilt sowohl in Innen- als auch in Außenbereichen des öffentlichen Lebens - Ausnahme bleibt der private Bereich oder auch an Orten, wo man isoliert von anderen ist.
  • Der Mindestabstand von 1 Meter zwischen anderen Personen aus anderen Haushalten
  • Eine Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr  - es gelten aber Ausnahmen wie medizinische Gründe, berufliche Verpflichtungen oder auch die Abdeckung des Grundbedarfes.
  • Schließung von Restaurants, Bars , Eisdielen, Konditoreien bereits um 18 Uhr - Abholungen ( Direktverkauf nach Hause ) sind bis 22 Uhr erlaubt. Im Restaurant dürfen sich pro Tisch maximal vier Personen aufhalten, sofern diese nicht aus dem gleichen Haushalt stammen.
  • Aussetzung von Messen und Volksfesten ( Sagre etc )
  • Diskotheken bleiben geschlossen und Tanzveranstaltungen sind verboten

Maßnahmen in orange deklarierten Zonen : 

  • Schließung aller Restaurants, Bars, Eisdielen, Konditoreien - erlaubt bleibt noch der  Straßen-Verkauf bis 22 Uhr.
  • Zutritt oder Verlassen der "Zona arancione" ist verboten
  • Verbot die eigene Heimatgemeinde zu verlassen mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln

Maßnahmen in rot deklarierten Zonen : 

Sobald die Region zur Roten Zone erklärt wird, gelten hier nun die höchsten Einschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen : 

  • Zutritt oder Verlassen der "Zona rossa" ist verboten
  • Alle Personen müssen sich zu Hause aufhalten
  • Verbot sich mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln zu bewegen sowohl innerhalb als aus auch außerhalb der Heimatgemeinde
  • Schließung aller Geschäfte - ausgenommen sind  Geschäfte zur Abdeckung des Grundbedarfes wie Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Waschsalons, Bestattungsinstitute oder auch Friseure.
  • Kindergärten, Krippen, Grundschulen und der erste Jahrgang der  Scuola Media bleiben weiterhin im Modus Präsenzunterricht. Alle nicht genannten Schulformen müssen auf Fern-Unterricht unterrichtet werden
  • Verbot von Veranstaltungen sowie Wettkämpfen jeglicher Art
  • Sportliche Aktivitäten sind draußen weiterhin erlaubt sofern es sich um eine Individualsportart handelt.